23 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 10. November 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 26. März 2018 bedingt ausgesprochene Geldstrafe eingestellt wurde. II. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung des Führens eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand, angeblich begangen am 6. November 2019, angeblich festgestellt um ca. 19.45 Uhr in Hindelbank, C.________,