10 PKV, wonach für einen ganzen Reisetag ein Zuschlag von CHF 300.00 zu gewähren ist). Inklusive der Mehrwertsteuer von 7.7 % resultiert ein gesamthafter Betrag von CHF 8'046.80, welcher dem Beschuldigten als Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren auszurichten ist. 21.2 Oberinstanzliches Verfahren Entsprechend dem Ausgang des oberinstanzlichen Verfahrens ist der Beschuldigte für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte zu entschädigen. Advokat B.__