18.2 Subjektiver Tatbestand Aufgrund der festgestellten Wirkstoffmenge der beiden eingenommenen Medikamente Zolpidem und Cetallerg sowie der Schilderungen der Zeugen steht übereinstimmend mit der Vorinstanz fest, dass der Beschuldigte anlässlich der fraglichen Autofahrt vom 6. November 2019 in seiner Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt war (vgl. Ziff. 18.1 hiervor). Gemäss Beweisergebnis hätte der Beschuldigte die