Hierfür sind den Akten auch keine Anhaltspunkte zu entnehmen. So wurden gemäss Austrittsbericht des Kantonsspitals G.________ vom 9. Dezember 2019 zwei der vom Beschuldigten regelmässig eigenommenen Medikamente (Inspra und Valsartan) aufgrund der dazumal festgestellten akuten Nierenschädigung vorübergehend pausiert (pag. 273). Auch den beiden Berichten von Dr. med. L.________ und Dr. med. M.________ sind keine Hinweise auf eine ihnen dazumal bekannte Nierenerkrankung des Beschuldigten zu entnehmen (pag. 30 f.; pag. 34 f.). Im Bericht von Dr. med.