Die nachgewiesene übertherapeutische Konzentration liesse sich zwar mit einer Einnahme entgegen den Vorgaben (Dosis/Einnahmezeit) der Ärztin erklären, das Antiallergikum führt indes nicht zwingend zu Schläfrigkeit. Dass hingegen ein Schlafmedikament wie Zolpidem zu erhöhter Schläfrigkeit führt, liegt auf der Hand und wird auch vom IRM bestätigt. Es lässt sich indes nicht erstellen, dass der Beschuldigte dieses Medikament entgegen den Vorgaben seiner Ärztin (0.5 Tablette abends vor dem Schlafengehen) in erhöhter Dosis oder erst tagsüber am 6. November 2019 eingenommen hat. Wie bereits erwähnt, leidet der Beschuldigte aktenkundig (unter anderem) an einer chronischen Niereninsuffizienz