72, Z. 240 ff., pag. 202, Z. 44 ff.), auch wenn er dies anlässlich der Berufungsverhandlung etwas relativierte (Einnahmeanweisung stehe auf der Etikette, es sei darüber gesprochen worden, dass man keinen Alkohol konsumieren dürfe, über die Dauer der Wirkungen hätten sie sich nicht unterhalten, wenn Dr. med. M.________ ein Medikament abgebe, würden sie auch darüber reden [pag. 341, Z. 31 ff.; pag. 341, Z. 31 ff.; pag. 342, Z. 1 ff.]).