67, Z. 80 ff.). Weil der polnische Staatsbürger gesagt habe «du besoffen, du besoffen», auch zu der Zeugin J.________, sei diese «befangen» gewesen (pag. 204, Z. 14 ff.). Der Beschuldigte stellte damit nicht nur die übereinstimmend geschilderten Beobachtungen der Zeugen in genereller Weise in Abrede, er machte teilweise auch widersprüchliche Aussagen. Auf die Frage, ob er das Medikament Cettalerg regelmässig nehme oder nur ab und zu, gab er an, er nehme es gar nicht. Dies widerspricht sowohl den vorherigen als auch den nachfolgenden Aussagen, wonach er das Medikament verschrieben erhalten habe und es so wie verschrieben einnehme (pag. 71, Z. 237 f.).