69, Z. 144). Zudem tönte er an, dass dem Rapport nach 14 Tagen noch etwas hinzugefügt worden sein könnte, um «etwas Fleisch am Knochen zu haben» (pag. 68, Z. 104 f.) und die beiden Polizisten seien ein Team, das müsse mehr oder weniger übereinstimmen (pag. 69, Z. 145 f.). Es habe schon ein «Gnusch» im Protokoll gegeben, aber nicht, weil er verwirrt gewesen sei, sondern, weil «die» (gemeint sind die beiden Polizisten) ein «Gnusch» gehabt hätten (pag. 69, Z. 164). Der Polizist F.________ habe sich am Schluss nicht mehr erinnern können. Es könne nicht sein, dass er ihm (dem Beschuldigten) unterstellen wolle, dass er (der Beschuldigte) geistig nicht mehr ganz sei und neben den Schuhen.