Sie übertrieb dabei keineswegs und belastet den Beschuldigten nicht übermässig. Sie habe im Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit vom 6. November 2019 bei der zeitlichen/örtlichen Orientierung «gestört» angekreuzt, weil ihr immer wieder aufgefallen sei, dass der Beschuldigte verschiedene Aussagen gemacht habe, wie beispielsweise, wann er wo ab- und durchgefahren sei, welche Zwischenstationen er gemacht habe und wie lange er unterwegs gewesen sei. Auch habe er immer noch etwas von einem Tier erzählt, dass er gesucht haben wolle. Dies sei einmal am selben Tag und einmal am Tag vorher gewesen. Er sei gedanklich immer hin und her gesprungen und habe immer wieder etwas