284) sind Angaben zum allgemeinen Zustand des Beschuldigten zu entnehmen. Unter der Überschrift «Diagnose» in Ziff. 1 ist aufgeführt, dass beim Beschuldigten eine «passagere Verwirrtheit unklarer Genese» vorliege. Unter Ziff. 3. ist von einer «Chronischen Niereninsuffizienz KDIGO Grad 4» die Rede. In der Beurteilung ist ferner zu lesen, dass der Beschuldigte gemäss seiner Tochter verwirrt sei und verwaschen spreche. Am Vorstellungstag (Anmerkung der Kammer: 7. November 2019, d.h. am Tag nach dem Unfall) habe er ausserdem beim Aufschreiben einer Telefonnummer mehrere Ziffern vertauscht, worauf in Rücksprache mit dem behandelnden Kardiologen, Dr. L._