Eine solche Distanz würde es wohl nicht einmal erlauben, die Pupillen zu sehen, geschweige denn, deren Grösse zu schätzen. Es bestehen somit keinerlei Hinweise, welche auf Fehler in der Protokollierung schliessen lassen würden. Auf das korrekt verfasste Unfallaufnahmeprotokoll sowie auf das Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit, beide datierend vom 6. November 2019, kann somit abgestellt werden. Daran vermag auch das sich in den Akten befindliche Protokoll bei Verdacht auf Arzneimittelkonsum der K.________ AG bzw. die Einschätzung der Assistenzärztin vom 6. November 2019 (pag. 24) nichts zu ändern