Insgesamt muss folglich gestützt auf die beiden Gutachten als erstellt gelten, dass der Beschuldigte aufgrund der Einnahme der beiden Medikamente Zolpidem und Cetallerg in den festgestellten pharmakologisch wirksamen Dosierungen nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu lenken. Diese durch die forensisch-toxikolo- gische Blutanalyse festgestellte Leistungseinschränkung beim Beschuldigten äusserte sich zusätzlich auch in seinem konkreten Verhalten: So zeigte sich die Wirkung des Medikamentenkonsums konkret darin, dass der Beschuldigte eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug verursachte.