14. Beweiswürdigung der Kammer 14.1 Zur Frage des Zustands des Beschuldigten Gemäss dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht bzw. dem Gutachten des IRM vom 3. Januar 2020 (pag. 17 ff.) ist erstellt, dass sich im Zeitpunkt der Blutabnahme im Blut des Beschuldigten neben anderen Wirkstoffen Zolpidem (Schlafmittel) in therapeutischer Dosierung und Cetirizin (Antiallergikum; Wirkstoff von Cetallerg®) in übertherapeutischer Dosierung befanden (pag. 21 f.). Beide Medikamente können gemäss den Feststellungen des IRM einen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben, indem sie zu vermehrter Schläfrigkeit führen (pag.