7 Beschuldigte u.a. die hier fraglichen Medikamente Cettalerg und Zolpidem eingenommen hat und betreffend Dossierung sowie allfällige Nebenwirkungen von seiner Ärztin aufgeklärt wurde. Bestritten ist demgegenüber, dass sich der Beschuldigte anlässlich des fraglichen Vorfalls in einem fahrunfähigen Zustand befunden (desorientiert, schläfrig und verlangsamt) und er um diesen Zustand gewusst habe. Ferner ist – entgegen der Auffassung der Vorinstanz – auch Beweisthema, wann und in welcher Dosierung die hier fraglichen Medikamente eingenommen wurden.