Es könne auch sein, dass die Verwirrtheit auf den überraschenden Vorfall gefolgt sei. Niemand habe sich die Mühe gemacht, diesbezüglich etwas zu untersuchen. Die Zeugen seien ein Jahr später einvernommen worden, dies sei mindestens neun Monate zu spät. Gemäss Bundesgericht müsse ein Zeuge die Vorwürfe detailliert und im Beisein des Beschuldigten äussern. Die beiden Polizisten hätten aber beide nicht mehr sagen können, was sie genau gesehen hätten. Störend sei auch, dass der Zeuge am Ende gesagt habe, das IRM habe die Fahrunfähigkeit festgestellt und es sei also richtig gewesen sei, was sie dazumal festgestellt hätten.