Niemand habe aber Aussagen dazu machen können, wie stark der Beschuldigte angeblich verwirrt gewesen sein solle. Vor Ort habe auch niemand nachgefragt, was die Ursache des Zusammenstosses gewesen sei und es sei nicht überprüft worden, weshalb der Beschuldigte Mühe gehabt habe, das Auto wieder zurückzusetzen, wie dies von der Zeugin behauptet worden sei. Der Beschuldigte habe immer ausgesagt, dass er klar und wach gewesen sei. Er habe mit der Polizei und der Geschädigten auch Konversation führen können. Es könne auch sein, dass die Verwirrtheit auf den überraschenden Vorfall gefolgt sei.