8. Erwägungen der Kammer Gemäss der Sachverhaltsdarstellung im Strafbefehl vom 29. Juli 2020 wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: «Der Beschuldigte lenkte einen Personenwagen auf der C.________, von Lyssach herkommend in Richtung Hindelbank. Vor dem Restaurant «H.________» bog er nach links ab, überquerte die Fahrbahn des Gegenverkehrs und fuhr auf den Vorplatz des Restaurants, um seinen Personenwagen auf den nicht gekennzeichneten Parkfeldern zu parkieren. Aufgrund von Medikamenteneinfluss sowie eines medizinischen Problems befand sich der Beschuldigte in fahrunfähigem Zustand. Er war desorientiert, schläfrig und reagierte verlangsamt.