4. Oberinstanzliche Anträge der Verteidigung Die Verteidigung verwies anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. September 2022 auf die Anträge in der Berufungserklärung vom 16. Februar 2022 (pag. 345, pag. 279): 1. Es sei das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 10.11.2021 in der Sache PEN 21 214 f. gegen den Beschuldigten aufzuheben und der Beschuldigte vollumfänglich freizusprechen. 2. Es seien die Kosten- und Entschädigungsfolgen in der Sache PEN 21 214 f. dem Hauptantrag der Berufung gemäss anzupassen und diese Folgen zulasten der Staatskasse zu nehmen.