15.7 Die Behörden versuchten somit während mehr als einem Jahr vom Beschwerdeführer die benötigten Unterlagen zu erhalten. Dieser befolgte die gemachten Anweisungen nicht oder nicht vollständig und reichte statt den geforderten Unterlagen zahlreiche andere Dokumente ein. Diese reichen aber entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers auch nach Auffassung der Strafkammer nicht aus, um eine Arbeitstätigkeit von mindestens 20 Stunden pro Woche nachzuweisen. Aus der Rahmenvereinbarung geht zwar hervor, dass zwischen dem Beschwerdeführer und der C.___