Die BVD stellten dem Beschwerdeführer am 3. Februar 2022 in Aussicht, sein Gesuch abzuweisen und gaben ihm die Möglichkeit, sich innert Frist dazu zu äussern (amtliche Akten BVD, pag. 188 ff.). Daraufhin reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. bzw. 24. Februar 2022 weitere Dokumente ein, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Seiten 1/1 bis 9/9) ohne Anhänge 1-8, zwei selbst erstellte Übersichten mit Angabe von Aufträgen, Rechnungs- und Referenznummern sowie Vergütung, diverse Rechnungen an die C.________ (.________, .________, .