Weiter langte eine selbst erstellte Übersicht ein, welche diverse H.________, an die C.________ gestellte Rechnungen und entsprechende Vergütungen aufführt (amtliche Akten BVD, pag. 179). In der Folge empfahl die Vollzugsstelle Electronic Monitoring den BVD im Dezember 2021 die Ablehnung des Gesuchs um elektronische Überwachung (amtliche Akten BVD, pag. 160 ff.). Die BVD stellten dem Beschwerdeführer am 3. Februar 2022 in Aussicht, sein Gesuch abzuweisen und gaben ihm die Möglichkeit, sich innert Frist dazu zu äussern (amtliche Akten BVD, pag.