Am 4. August 2021 leiteten die BVD die Gesuchsunterlagen an die Vollzugsstelle Electronic Monitoring weiter, um die noch offenen Punkte für die Gewährung des Electronic Monitoring zu prüfen (amtliche Akten BVD, pag. 157 f.). Diese forderte den Beschwerdeführer am 14. September 2021 auf, weitere Unterlagen (Bestätigung der Ausgleichskasse, Prämienblatt Krankenkasse, vollständige Rahmenvereinbarung, letzte Steuerunterlagen, aktueller Betreibungsregisterauszug, Verfügung von Alimentenzahlungen, aktuelle Buchhaltungsauszüge ab dem 10. Februar 2021 und Aufträge der Jahre 2021 und 2022) einzureichen (amtliche Akten BVD, pag.