der Verurteilte einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche nachgeht oder ihm eine solche zugewiesen werden kann, (d) die mit dem Verurteilten in derselben Wohnung lebenden erwachsenen Personen zustimmen, und (e) der Verurteilte einem für ihn ausgearbeiteten Vollzugsplan zustimmt.