3 sie sachgerecht angefochten werden können. Zumindest summarisch müssen die Überlegungen genannt werden, von denen sich die Behörde hat leiten lassen. Die Anforderungen an die Begründungsdichte sind umso höher, je komplexer oder umstrittener ein Sachverhalt ist, je stärker in die individuellen Rechte eingegriffen wird und je grösser der Entscheidungsspielraum der verfügenden Behörde ist (MARKUS MÜLLER, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 3. Aufl. 2021, S. 70 f.).