2 10. Mit Verfügung vom 5. Januar 2023 wurde der Schriftenwechsel – vorbehältlich umgehend einzureichender Schlussbemerkungen – geschlossen und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 121 f.). Seitens der Parteien sind keine abschliessenden Bemerkungen eingelangt. II. Formelles