Urteil mit Begründung innert 10 Tagen) - dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst Bern (Dispositiv vorab zur Information; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Staatssekretariat für Migration (SEM; Urteil mit Begründung innert 10 Tagen) - der Kantonspolizei Bern, Kriminaltechnischer Dienst/Erkennungsdienstliche Behandlung, Genfergasse 22, 3001 Bern (nur Dispositiv;