2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet (Art. 20 N-SIS-Verordnung i.V.m. Art. 24 Ziff. 1 Bst. a SIS-Verordnung-Grenze). 3. Von A.________ ist eine DNA-Probe zu nehmen und ein DNA-Profil zu erstellen (Art. 257 StPO). 4. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des gemäss Ziff. V.3 hiervor zu erstellenden DNA-Profils nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-Profil-Gesetz).