Der Beschuldigte zeigt somit seit Jahren eine anhaltende Gewaltbereitschaft, die immer wieder zu strafrechtlichen Interventionen führte. Auch die Polizeiintervention im Juni 2020, bei der der Beginn des vorliegenden Verfahrens in Aussicht gestellt wurde, vermochte den Beschuldigten nicht davon abzuhalten, bis zu seiner Verhaftung im Februar 2021 noch mehrfach gegenüber seiner damaligen Partnerin Gewalt auszuüben. Selbst in Haft fällt der Beschuldigte wegen Konflikten mit Miteingewiesenen auf, bei denen es auch schon zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam (vgl. Führungsberichte des Regionalgefängnisses I.___