Durch die Verurteilung wegen mehrfacher häuslicher Gewalt zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau (mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Drohung, versuchte Nötigung) und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Strafbefehl vom 18. Februar 2013) erfüllt der Beschuldigte das Vorstrafenerfordernis. Darüber hinaus wurde der Beschuldigte auch mit Strafbefehl vom 30. Oktober 2018 unter anderem wegen Tätlichkeiten und Drohung verurteilt, sowie mit Strafbefehl vom 14. April 2020 wegen mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.