1. zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten; Die Polizeihaft, Untersuchungshaft und Sicherheitshaft von insgesamt 708 Tagen werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00; Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren; 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 23'264.00; 5. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00 (inkl. Haftprüfungsverfahren und Auslagen). 74 IV.