Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 15. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 15. Juni 2019 bis am 15. August 2020, in E.________ und anderswo in der Schweiz durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain und Marihuana schuldig erklärt wurde; 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurde: