Für die oberinstanzliche Verhandlung und die mündliche Urteilseröffnung wird ein Zeitaufwand von 6.25 Stunden gewährt, was (aufgerundet) einen zu entschädigenden Zeitaufwand von 36.5 Stunden ergibt. - Hinsichtlich der Auslagen ist zu beachten, dass gemäss Kreisschreiben des Obergerichts pro Kopie lediglich CHF 0.40 vergütet werden (Ziff. 3.4 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2022).