__ – I.________ retour) ist sechs Mal eine Reiseentschädigung à je CHF 75.00 zu gewähren (Ziff. 2 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2022). - Für die oberinstanzliche Verhandlung und die mündliche Urteilseröffnung wird ein Zeitaufwand von 6.25 Stunden gewährt, was (aufgerundet) einen zu entschädigenden Zeitaufwand von 36.5 Stunden ergibt. - Hinsichtlich der Auslagen ist zu beachten, dass gemäss Kreisschreiben des Obergerichts pro Kopie lediglich CHF 0.40 vergütet werden (Ziff.