In Bezug auf die Rück- und Nachzahlungspflicht der bereits ausgerichteten Entschädigung an Rechtsanwalt H.________ ist zu beachten, dass die Rück- und Nachzahlungspflicht in Bezug auf seine Aufwände im Verfahren BK 21 61 vollständig, in Bezug auf das Verfahren BK 21 218 zur Hälfte entfällt. Im Hauptverfahren hingegen besteht zufolge der Verurteilungen eine vollumfängliche Rück- und Nachzahlungspflicht. Gestützt auf die Kostennote lassen sich den beiden Verfahren vor der Beschwerdekammer folgende Aufwände zuordnen (pag. 962 f.): - .