Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch in Zukunft ein nicht vernachlässigbares Potential für die Begehung ähnlicher Delikte besteht. Der Beschuldigte stellt damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne der SIS-Verordnung-Grenze dar. 25.3 Fazit Die Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) ist im Schengener Informationssystem auszuschreiben. V. Kosten und Entschädigung 26. Erstinstanzliches Verfahren 26.1 Verfahrenskosten Fällt die Rechtsmittelinstanz selber einen neuen Entscheid, so befindet sie darin auch über die von der Vorinstanz getroffene Kostenregelung (Art. 428 Abs. 3