Zu prüfen ist zusätzlich, ob vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Urteil des Bundesgerichts 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 E. 4.8). Der Beschuldigte wird wegen Gefährdung des Lebens, Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, einfacher Körperverletzung in zahlreichen Fällen sowie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Die Gefährdung des Lebens stellt dabei eine besonders schwere Straftat dar. Nebst diesem Schuldspruch erreicht die Delinquenz des Beschuldigten in ihrer Gesamtheit eine zusätzliche Schwere.