66 22.2.6 Rückfallgefahr / wiederholte Delinquenz Wie bereits erwähnt, ist der Beschuldigte mehrfach vorbestraft und wurde trotz zahlreicher, teilweise einschlägiger Vorstrafen wieder straffällig. Dabei hat er während laufenden Strafverfahrens und trotz wiederholt erfolgter Polizeieinsätze weiter delinquiert. Auch eine ausländerrechtliche Verwarnung hielt ihn nicht von weiteren Straftaten ab.