22.2.2 Familienverhältnisse Der Beschuldigte war bis am .________ mit einer Schweizerin verheiratet, die zwischenzeitlich verstorben ist (pag. 464 und pag. 836). Er hat keine Kinder (pag. 22 Z. 134 und pag. 1139 Z. 19). Zuletzt führte der Beschuldigte eine langjährige, krisenbelastete Beziehung mit der Geschädigten D.________, die nunmehr aber beendet ist (pag. 1613 Z. 1 ff.). Die Eltern des Beschuldigten in AE.________ sind verstorben. Eine Halbschwester lebt in AB.________ (Land) (pag. 1138 Z. 38 f.). In AE.________ leben noch Tanten, Cousinen und Cousins des Beschuldigten (pag. 1138 Z. 43 und pag. 1616 f. Z. 44 ff.).