62 22. Härtefallprüfung 22.1 Vorbemerkung Die Kammer schliesst sich grundsätzlich den Überlegungen der Vorinstanz an. Diese hat die gesetzlichen Kriterien und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Härtefall korrekt angewendet (pag. 1368 ff., S. 93 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 22.2 Einzelne Kriterien 22.2.1 Aufenthaltsdauer und Integration in der Schweiz Der Beschuldigte ist am .________ 2007 mit .