60 18.5 Täterkomponenten Betreffend die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 1362, S. 87 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese werden neutral bewertet. Beim Vorleben fallen hingegen die bereits angesprochenen, teils einschlägigen Vorstrafen ins Gewicht.