Anders als im Referenzsachverhalt wurde die Drohung nicht im Rahmen einer Beziehung ausgesprochen. Dies wird jedoch dadurch kompensiert, dass der Beschuldigte seine Drohung mit seinem aggressiven Auftreten nochmals verstärkte. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und mit dem Ziel, den Strafkläger davon abzuhalten, erneut nach D.________ zu sehen. In Anlehnung an die Empfehlungen der VBRS-Richtlinien erscheint eine Strafe von 2 Monaten angemessen. Davon werden 40 Tage asperiert. 18.4 Asperation Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten erhöht sich aufgrund der weiteren Delikte um insgesamt 36 Monate auf 50 Monate.