nachvollziehbar in Angst. Gemäss ihrer Mutter sowie den Unterlagen ihres Hausarztes hatte sie aufgrund des aggressiven Verhaltens des Beschuldigten Panikattacken und Schlafprobleme. Dass D.________ trotzdem immer wieder zum Beschuldigten zurückging, vermag das Verschulden nicht zu mindern – diese Ambivalenz ist durch die Beziehungsdynamik ohne weiteres erklärbar. Wie oft es genau zu den Todesdrohungen kam, ist nicht bekannt. Mindestens zwei Vorfälle lassen sich aufgrund der hochgehaltenen Gegenstände individualisieren. Daneben dürfte es bei verschiedenen Gelegenheiten zu weiteren Todesdrohungen gekommen sein (Aussage D.__