59 18.3 Drohungen 18.3.1 Vorbemerkungen Auch für die Drohungen werden die Empfehlungen der VBRS-Richtlinien vergleichsweise herangezogen. Diese empfehlen eine Strafe von 60 Strafeinheiten für folgenden Referenzsachverhalt (VBRS-Richtlinien, S. 49): In einer kriselnden Beziehung droht der Täter der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod. Die Partnerin hat Angst wegen dem zur Gewalt neigenden Täter und traut sich kaum mehr auf die Strasse.