18.2.5) wiegt das Tatverschulden deshalb nochmals leicht schwerer und erscheint eine Strafe von 4 Monaten als angemessen, wovon 80 Tage asperiert werden. 18.2.7 Vorfall vom 31. Januar 2021 (Ziff. I.3.6. der geänderten Anklageschrift) Der Beschuldigte hat D.________ in ihrem gemeinsamen Domizil mit einem harten Gegenstand gegen die Stirn geschlagen und ihr dadurch eine 3 cm lange Rissquetschwunde zugefügt. Die Verletzung wurde ihr bei der Stirn zugefügt und damit gut sichtbar im Gesicht. Der Beschuldigte verwendete hierfür einen harten Gegenstand, was im Vergleich zum Referenzsachverhalt erschwerend wiegt.