58 Das Tatverschulden wiegt deshalb im Vergleich zum Referenzsachverhalt leicht schwerer, wobei eine Strafe von 3 Monaten angemessen erscheint. Davon werden 2 Monate asperiert. 18.2.6 Vorfall vom 13. Juni 2020 (Ziff. I.3.5. der geänderten Anklageschrift) Der Beschuldigte hat D.________ am 13. Juni 2020 beim Hinausgehen im Treppenhaus getreten, die Treppe hinunterstossen und in den Bauch getreten. Dadurch hat sie Prellungen und Rötungen/Striemen erlitten sowie vaginale Blutungen und Schmerzen im Bauch.