So brach sie sich u.a. eine Rippe und litt nach dem Schlag mit dem Honigglas und dem Schlag aufs Ohr mehrere Tage lang an Schwindel und Kopfschmerzen. Seine Handlungen ist ein hohes Gefährdungspotential zuzuerkennen – so kann etwa ein Schlag aufs Ohr schwerere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Verschuldenserhöhend ist nicht zuletzt der Einsatz des 1 kg schweren Honigglases zu gewichten, der als gefährlicher Gegenstand zu qualifizieren ist. Auch hier fällt auf, dass der Beschuldigte jeweils beliebige, sich in Griffnähe befindliche Gegenstände einsetzte.