Im Vergleich zum zuvor beurteilten Zeitraum vom 1. August 2019 bis 31. März 2020 erstreckt sich der vorliegende Vorwurf über einen kürzeren Zeitraum. Hingegen weisen die Übergriffe mit einer Kadenz von ca. alle 10 Tage eine hohe Regelmässigkeit auf. Die von D.________ erlittenen und beweismässig erstellten Verletzungen waren zudem gravierender als in der Zeitperiode davor. So brach sie sich u.a. eine Rippe und litt nach dem Schlag mit dem Honigglas und dem Schlag aufs Ohr mehrere Tage lang an Schwindel und Kopfschmerzen.