Diesem Tatverschulden angemessen erscheint eine Strafhöhe von 12 Monaten. Davon sind 8 Monate zu asperieren. 18.2.4 Vorfälle vom 1. April 2020 bis 11. Juni 2020 (Ziff. I.3.2. der geänderten Anklageschrift) Der Beschuldigte schlug D.________ während einer Zeit von knapp zweieinhalb Monaten ca. alle zehn Tage mit den Fäusten und/oder verpasste ihr Ohrfeigen. Dabei warf er einmal mit einem Barhocker nach ihr und trat ihr bei einem anderen Vorfall in den Oberkörper, so dass sie eine Rippe brach.