Davon sind zwei Drittel, ausmachend 4 Monate auf die Einsatzstrafe zu asperieren. 18.2.3 Vorfälle vom 1. August 2019 bis 31. März 2020 (Ziff. I.3.1. der geänderten Anklageschrift) Der Beschuldigte übte während eines Zeitraums von acht Monaten mehrfach physische Gewalt gegenüber D.________ aus, wobei er etwa mit Gegenständen (Eisenstange, Schraubenzieher) nach ihr warf, ihr mit einer Schere in die Hände schnitt, der auf dem Bauch liegenden D.________ in den Rücken trat, sie die Treppe runter warf und ihr in die Genitalien trat. Sie erlitt dadurch Verletzungen wie Hämatome, Prellungen und Fussschmerzen.