18.2.2 Vorfall vom 15. August 2020 (Ziff. I.1. der geänderten Anklageschrift) Der Beschuldigte griff D.________ in der Nacht auf der Strasse unvermittelt von hinten an, schlug auf sie ein, riss sie zu Boden, zog ihren Kopf nach unten und stiess sein Knie in ihr Gesicht. D.________ erlitt als Folge davon ein Gesichtstrauma, eine starke Schwellung am Auge, Rötungen am Arm und ein Hämatom an der rechten Hand. Aufgrund der Vielzahl und der Schwere der Verletzungen wurde das geschützte Rechtsgut im Vergleich zum Referenzsachverhalt deutlich schwerer verletzt.